Gegenmachtprinzip
Das Gegenmachtprinzip ist ein Grundsatz der Verbraucherpolitik. Es bedeutet, dass sich Verbraucher zusammenschließen, um gemeinsam eine stärkere Position gegenüber den Anbietern zu erreichen. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 267)
Beispiel: Viele Verbraucher schließen sich in einem Verbraucherverband zusammen und setzen sich gemeinsam dafür ein, dass ein Unternehmen faire Preise und bessere Produktinformationen anbietet.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




Kommentare