top of page
Affiliate.png

Gefälligkeitsvertrag

12. März
1 Min. Lesezeit

Ein Gefälligkeitsvertrag ist ein unentgeltlicher Vertrag, bei dem eine Leistung aus Gefälligkeit erbracht wird, die Parteien aber dennoch einen Rechtsbindungswillen haben. (vgl. Fischer 2023, S. 128 f.)


Beispiel: Wenn jemand seinem Freund kostenlos sein Fahrrad leiht, wobei beide davon ausgehen, dass der Freund sorgfältig damit umgehen muss.


Fischer, P. C. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Einführung in die Grundlagen und Kerngebiete des Wirtschaftsrechts. 2. Auflage. Stuttgart: Kohlhammer

Kommentare


bottom of page