Gefälligkeitsvertrag
Ein Gefälligkeitsvertrag ist ein unentgeltlicher Vertrag, bei dem eine Leistung aus Gefälligkeit erbracht wird, die Parteien aber dennoch einen Rechtsbindungswillen haben. (vgl. Fischer 2023, S. 128 f.)
Beispiel: Wenn jemand seinem Freund kostenlos sein Fahrrad leiht, wobei beide davon ausgehen, dass der Freund sorgfältig damit umgehen muss.
Fischer, P. C. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Einführung in die Grundlagen und Kerngebiete des Wirtschaftsrechts. 2. Auflage. Stuttgart: Kohlhammer




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