Gefährdungshaftung
Gefährdungshaftung bezeichnet eine Schadensersatzpflicht, die kein Verschulden voraussetzt. Sie entsteht, weil eine erlaubte Tätigkeit eine besondere Gefahr für die Umgebung mit sich bringt. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 266)
Beispiel: Eine Person fährt mit ihrem Auto und verursacht dabei einen Schaden an einem anderen Fahrzeug. Auch wenn sie den Unfall nicht verschuldet hat, kann sie aufgrund der Gefährdungshaftung für den entstandenen Schaden haften.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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