Gefahrgeneigte Arbeit
Gefahrgeneigte Arbeit ist eine Tätigkeit, bei der trotz sorgfältiger Arbeitsweise leicht Fehler oder Schäden entstehen können. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 534)
Beispiel: Ein Gabelstaplerfahrer in einem Lager transportiert täglich empfindliche Waren. Trotz großer Sorgfalt kann es vorkommen, dass eine Palette beschädigt wird. Da die Arbeit besonders gefahrgeneigt ist, haftet der Arbeitnehmer bei einem unverschuldeten Fehler in der Regel nicht.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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