Gebäude-Abschreibung
Die Gebäude-Abschreibung (AfA) ist die steuerliche Verteilung der Anschaffungskosten oder Herstellungskosten eines Gebäudes auf dessen Nutzungsdauer. Dabei wird nur der Gebäudewert abgeschrieben, nicht jedoch der Wert des Grund und Bodens. (vgl. Puke 2023, S. 117)
Beispiel: Ein Unternehmen kauft ein Bürogebäude für 600.000 €, davon entfallen 500.000 € auf das Gebäude und 100.000 € auf das Grundstück. Da nur das Gebäude abgeschrieben werden darf, wird die jährliche Abschreibung auf Grundlage der 500.000 € berechnet.
Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag




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