Gebundene Zuweisungen sind finanzielle Übertragungen von einer Gebietskörperschaft an eine andere, die an bestimmte Bedingungen oder Leistungen des Empfängers geknüpft sind. Diese Mittel werden für spezifische Aufgaben oder Projekte bereitgestellt und erfordern oft eine Eigenleistung des Empfängers. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 578)
Beispiel: Angenommen, eine Stadt erhält eine gebundene Zuweisung vom Bundesland zur Sanierung ihrer Schulen. Die Stadt muss dafür nachweisen, dass sie einen Teil der Kosten selbst trägt und die Mittel ausschließlich für die Schulsanierung verwendet.
Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston:
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