Gebrauchtwaren
Gebrauchtwaren sind Waren, die bereits benutzt wurden und im Gegensatz zu Neuwaren eingeschränkten Gewährleistungsrechten unterliegen können. Bei gebrauchten Waren kann die gesetzliche Gewährleistungsfrist im Vertrag verkürzt oder ausgeschlossen werden. (vgl. Schneck 2018, S. 393 ff.)
Beispiel: Ein Händler verkauft einen gebrauchten Laptop. Im Kaufvertrag wird vereinbart, dass die Gewährleistungsfrist für Mängel auf ein Jahr verkürzt wird.
Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv




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