top of page
Affiliate.png

Gebot

18. Aug.
1 Min. Lesezeit

Ein Gebot ist allgemein eine verbindliche Aufforderung einer Behörde, die von einer verantwortlichen Person eingehalten werden muss. Im Versteigerungsrecht bezeichnet es ein Preisangebot für einen Gegenstand. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 266)


Beispiel: Bei einer Versteigerung bietet eine Person 5.000 € für ein Auto. Gibt niemand ein höheres Gebot ab, erhält sie den Zuschlag und kann das Auto für 5.000 € erwerben.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

Kommentare


bottom of page