Gattungsschuld
- Andreas Armster

- 23. Sept.
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Eine Gattungsschuld liegt vor, wenn die geschuldete Leistung nur nach allgemeinen Artmerkmalen und Gattungsmerkmalen bestimmt ist und nicht auf ein einzelnes Stück beschränkt wird. Der Schuldner kann jede Sache liefern, die den vertraglich vereinbarten Merkmalen entspricht und von mittlerer Art und Güte (§ 243 Abs. 1 BGB) ist. (vgl. Gildeggen/Lorinser/Willburger 2023, S. 139 f.)
Beispiel: Bestellung einer Kaffeemaschine bestimmter Marke und Farbe aus dem Katalog – der Verkäufer kann unter mehreren gleichartigen Geräten auswählen.
Gildeggen, R.; Lorinser, B.; Willburger, A. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Kompaktwissen für Betriebswirte. 5. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg


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