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Gattungskauf

18. Aug.
1 Min. Lesezeit

Ein Gattungskauf ist der Kauf einer Sache oder Warenmenge, die nur nach ihrer Gattung und nicht nach einem bestimmten Einzelstück bestimmt ist. Die Ware muss grundsätzlich der mittleren Art und Güte entsprechen (§ 243 BGB). (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 265)


Beispiel: Eine Person bestellt bei einem Händler 100 kg Weizen. Es ist nicht festgelegt, welche einzelnen Körner geliefert werden. Der Händler muss deshalb 100 kg Weizen mittlerer Art und Güte liefern.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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