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GATT

18. Aug.
1 Min. Lesezeit

GATT steht für „General Agreement on Tariffs and Trade“ (Allgemeines Zollabkommen und Handelsabkommen). Es war ein internationales Handelsabkommen, das den Handel zwischen den Mitgliedsländern durch gemeinsame Regeln und Verfahren erleichtern sollte. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 265)


Beispiel: Die Mitgliedsländer vereinbarten Regeln für den internationalen Handel, zum Beispiel das Meistbegünstigungsprinzip, nach dem Handelsvorteile grundsätzlich auch anderen Mitgliedsländern gewährt werden sollten. 1995 wurde das GATT durch die WTO abgelöst.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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