top of page
Affiliate.png

Garantierückstellung

27. Sept.
1 Min. Lesezeit

Eine Garantierückstellung ist eine nach § 249 Abs. 1 HGB zu bildende Rückstellung für die in den garantiebehafteten Perioden erwarteten Garantiefälle. Auch für sogenannte Kulanzgarantien, die über die gesetzlich vorgeschriebene Frist hinaus gewährt werden, sind Rückstellungen zu bilden. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 89)


Beispiel: Ein Unternehmen verkauft Produkte mit einer Garantie. Aufgrund bisheriger Erfahrungen erwartet es, dass im nächsten Jahr 50 Garantiefälle mit durchschnittlichen Kosten von 200 € auftreten. Dafür wird eine Garantierückstellung von 10.000 € (50 × 200 €) gebildet.


Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.

3. Auflage. Wiesbaden: Gabler

Kommentare


bottom of page