Fürsorgepflicht
- Andreas Armster

- 9. Juli 2025
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Die Fürsorgepflicht verpflichtet den Arbeitgeber, Leben, Gesundheit, Eigentum und Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer zu schützen und deren Wohl im Arbeitsverhältnis zu wahren (z. B. durch Urlaub, Gesundheitsschutz oder sichere Arbeitsbedingungen). (vgl. Oechsler/Paul 2024, S. 152)
Beispiel: Ein Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass ein Büro im Winter ausreichend beheizt wird. Frieren die Mitarbeiter über längere Zeit, verletzt der Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht.
Oechsler, W. A.; Paul, C. (2024): Personal und Arbeit. Einführung in das Personalmanagement. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg



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