Fälligkeit einer Forderung
Die Fälligkeit einer Forderung bedeutet, dass der Schuldner die Leistung erbringen muss, sobald der Gläubiger sie verlangt. Wann eine Forderung fällig wird, hängt vom jeweiligen Rechtsgeschäft ab. Ist kein Zeitpunkt für die Leistung vereinbart und ergibt sich auch nichts anderes aus den Umständen, kann der Gläubiger die Leistung sofort verlangen und der Schuldner muss sie sofort erbringen (§ 271 BGB). (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 236)
Beispiel: Du schuldest einem Freund 500 €. Ihr habt keinen bestimmten Zahlungstermin vereinbart. Dein Freund fordert die 500 € zurück. Die Forderung ist damit sofort fällig, sodass du den Betrag grundsätzlich sofort bezahlen musst.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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