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Fälligkeit

7. Juli
1 Min. Lesezeit

Die Fälligkeit bezeichnet den Zeitpunkt, zu dem eine Steuerschuld bezahlt werden muss. Sie ist von der Entstehung der Steuer zu unterscheiden und richtet sich nach den jeweiligen Steuergesetzen oder dem Steuerbescheid. Wird die Steuer nicht fristgerecht gezahlt, können Säumniszuschläge entstehen. (vgl. Puke 2023, S. 106)


Beispiel: Ein Steuerpflichtiger erhält einen Einkommensteuerbescheid, in dem die Nachzahlung bis zum 15. Mai fällig ist. Zahlt er den Betrag nicht bis zu diesem Termin, können ab dem Fälligkeitstag Säumniszuschläge erhoben werden.


Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag

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