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Fusionskontrolle

18. Aug.
1 Min. Lesezeit

Die Fusionskontrolle ist die Kontrolle von Fusionen und Unternehmenszusammenschlüssen durch das Bundeskartellamt. Sie soll verhindern, dass durch einen Zusammenschluss eine marktbeherrschende Stellung entsteht oder verstärkt wird. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 264)


Beispiel: 2018 wollte Edeka die Supermarktkette Kaiser’s Tengelmann übernehmen. Das Bundeskartellamt prüfte die Übernahme, weil durch den Zusammenschluss der Wettbewerb im Lebensmitteleinzelhandel eingeschränkt werden könnte. Die Übernahme wurde schließlich nur unter bestimmten Bedingungen ermöglicht.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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