Eine Fusion (Verschmelzung) bedeutet, dass zwei oder mehr Unternehmen sich zu einem neuen Unternehmen zusammenschließen und dabei ihre wirtschaftliche und rechtliche Eigenständigkeit aufgeben. (vgl. Kußmaul 2016, S. 136)
Beispiel: Zwei Unternehmen aus dem Einzelhandel beschließen, zu fusionieren. Sie kombinieren ihre Filialen, Lagerbestände und Geschäftsstrukturen, um unter einem neuen Namen zu agieren.
Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 136
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