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Fusion

Autorenbild: Andreas ArmsterAndreas Armster

Eine Fusion (Verschmelzung) bedeutet, dass zwei oder mehr Unternehmen sich zu einem neuen Unternehmen zusammenschließen und dabei ihre wirtschaftliche und rechtliche Eigenständigkeit aufgeben. (vgl. Kußmaul 2016, S. 136)


Beispiel: Zwei Unternehmen aus dem Einzelhandel beschließen, zu fusionieren. Sie kombinieren ihre Filialen, Lagerbestände und Geschäftsstrukturen, um unter einem neuen Namen zu agieren.


Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 136

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