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Funktionenplan

15. Juni
1 Min. Lesezeit

Der Funktionenplan ist ein Teil der Haushaltssystematik, der Einnahmen und Ausgaben eines öffentlichen Haushalts nach Aufgaben- und Politikbereichen gliedert. Er macht sichtbar, wie viele Mittel für einzelne staatliche Funktionen vorgesehen sind. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 84)


Beispiel: Im Funktionenplan werden Ausgaben den Bereichen Bildung, Soziales, Gesundheit oder Verkehr zugeordnet.


Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien

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