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Funktionenbudget

15. Juni
1 Min. Lesezeit

Ein Funktionenbudget ist ein nach Aufgabengebieten bzw. Sachgebieten gegliederter Haushaltsplan. Es dient vor allem der Darstellung staatlicher Programme und Aufgabenbereiche, besitzt jedoch keine rechtliche Verbindlichkeit. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 83 f.)


Beispiel: Aus einem Funktionenbudget lässt sich erkennen, wie viel Geld für Bildung, Verteidigung oder Soziales vorgesehen ist.


Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien

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