Funktionalreform
- Andreas Armster

- 15. Juni
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Die Funktionalreform bezeichnet die Neuverteilung öffentlicher Aufgaben zwischen Gemeinden und Gemeindeverbänden, meist im Rahmen einer kommunalen Gebietsreform. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 83)
Beispiel: Bestimmte Verwaltungsaufgaben werden von kleinen Gemeinden auf Landkreise übertragen, um die Aufgabenerfüllung effizienter zu gestalten.
Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien



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