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Fund

18. Aug.
1 Min. Lesezeit

Ein Fund ist das Auffinden und Inbesitznehmen einer verlorenen Sache. Der Finder muss den Fund dem Eigentümer oder einer zuständigen Stelle, z. B. dem Fundbüro, melden. Unter bestimmten Voraussetzungen hat er Anspruch auf Finderlohn. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 263)


Beispiel: Eine Person findet auf der Straße ein Portemonnaie mit 100 € und einem Personalausweis. Sie gibt es beim Fundbüro ab, damit der Eigentümer ermittelt werden kann. Dafür kann sie grundsätzlich Finderlohn erhalten.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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