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Fremdwährungsverbindlichkeiten

27. Sept.
1 Min. Lesezeit

Fremdwährungsverbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten, die auf eine andere Währung als die Berichtswährung lauten. Für Unternehmen im Euroraum besteht bei nicht fest an den Euro gebundenen Währungen ein Kursrisiko. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr gilt das Höchstwertprinzip, sodass Verbindlichkeiten bei einem höheren Kurs am Bilanzstichtag auf den aktuellen Kurs zugeschrieben werden. Bei einer Restlaufzeit von höchstens einem Jahr erfolgt grundsätzlich die Bewertung mit dem Devisenkassakurs am Bilanzstichtag. Das Kursrisiko kann durch Hedging reduziert werden. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 87)


Beispiel: Ein deutsches Unternehmen hat eine Verbindlichkeit von 100.000 US-$. Bei einem Kurs von 1,10 US-$ je € entspricht dies zunächst 90.909 €. Steigt der Dollar bis zum Bilanzstichtag auf 1,00 US-$ je €, beträgt der Wert 100.000 €. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wird die Verbindlichkeit aufgrund des höheren Werts auf 100.000 € zugeschrieben.


Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.

3. Auflage. Wiesbaden: Gabler

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