Fremdwährungsforderungen
Fremdwährungsforderungen sind Forderungen, die auf eine andere Währung als die Berichtswährung lauten. Für Unternehmen im Euroraum besteht bei nicht fest an den Euro gebundenen Währungen ein Kursrisiko. Nach HGB richtet sich die Bewertung grundsätzlich nach der Restlaufzeit: Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr gilt das strenge Niederstwertprinzip. Bei einer Restlaufzeit von höchstens einem Jahr werden sie grundsätzlich mit dem Devisenkassakurs am Bilanzstichtag bewertet. Das Kursrisiko kann durch Hedging reduziert werden. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 86 f.)
Beispiel: Ein deutsches Unternehmen hat eine Forderung von 100.000 US-$. Bei einem Kurs von 1,10 US-$ je € entspricht sie zunächst 90.909 €. Fällt der Dollar bis zum Bilanzstichtag auf 1,20 US-$ je €, beträgt der Wert nur noch 83.333 €. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr muss die Forderung aufgrund des niedrigeren Stichtagskurses entsprechend abgewertet werden.
Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.
3. Auflage. Wiesbaden: Gabler




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