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Fremdleistungskosten

Fremdleistungskosten entstehen durch die Inanspruchnahme von Leistungen Dritter, die für die betriebliche Leistungserstellung notwendig sind. Dazu zählen z. B. Reparaturen, Transportleistungen, Rechtsleistungen oder Beratungsleistungen sowie Mieten und Leasinggebühren. Sie werden in der Regel als Gemeinkosten erfasst. Energiekosten gehören nicht dazu, sondern werden als Materialkosten behandelt. Kalkulatorische Mietkosten können als Fremdleistungskosten angesetzt werden, wenn Räume von Dritten bereitgestellt werden und keine anderen Kosten wie Abschreibungen oder Zinsen darauf verrechnet werden. (vgl. Jórasz/Baltzer 2019, S. 121 f.)


Beispiel: Die Speedy GmbH zahlt 2.000 EUR für eine Betriebshaftpflichtversicherung und 800 EUR für die Reinigung der Produktionsräume durch einen externen Dienstleister. Diese Kosten werden als Fremdleistungskosten erfasst und später auf die Kostenstellen verteilt.


Jórasz, W.; Baltzer, B. (2019): Kosten- und Leistungsrechnung. Lehrbuch mit Aufgaben und Lösungen. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag

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