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Fremdgrundschuld

18. Aug.
1 Min. Lesezeit

Eine Fremdgrundschuld ist eine Grundschuld, die zugunsten einer anderen Person (eines Dritten) eingetragen ist. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 262)


Beispiel: Eine Person nimmt bei einer Bank einen Kredit über 100.000 € auf. Zur Absicherung wird eine Grundschuld über 100.000 € zugunsten der Bank in das Grundbuch eingetragen. Für den Eigentümer des Grundstücks handelt es sich dabei um eine Fremdgrundschuld.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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