Fremdgrundschuld
Eine Fremdgrundschuld ist eine Grundschuld, die zugunsten einer anderen Person (eines Dritten) eingetragen ist. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 262)
Beispiel: Eine Person nimmt bei einer Bank einen Kredit über 100.000 € auf. Zur Absicherung wird eine Grundschuld über 100.000 € zugunsten der Bank in das Grundbuch eingetragen. Für den Eigentümer des Grundstücks handelt es sich dabei um eine Fremdgrundschuld.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




Kommentare