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Fremdfinanzierungskosten

27. Sept.
1 Min. Lesezeit

Fremdfinanzierungskosten (Interest Cost Capitalized) sind Kosten, die bei der Beschaffung und Nutzung von Fremdkapital entstehen. Nach § 255 Abs. 3 HGB können Fremdkapitalzinsen, soweit sie auf Fremdkapital entfallen, das zur Finanzierung der Herstellung eines einzelnen Vermögensgegenstands verwendet wird und auf den Herstellungszeitraum entfallen, als Herstellungskosten aktiviert werden. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 86)


Beispiel: Ein Unternehmen nimmt für die Herstellung einer Maschine einen Kredit über 500.000 € auf. Während der einjährigen Herstellungszeit fallen 20.000 € Zinsen an. Diese Zinsen können nach § 255 Abs. 3 HGB als Bestandteil der Herstellungskosten der Maschine aktiviert werden.


Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.

3. Auflage. Wiesbaden: Gabler

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