Freizügigkeit
Freizügigkeit bedeutet das Recht, Aufenthalt und Wohnsitz frei zu bestimmen und jederzeit zu ändern. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 262)
Beispiel: Eine Person aus Hamburg kann ohne besondere Erlaubnis nach München ziehen und dort ihren Wohnsitz nehmen. Sie kann ihren Wohnort also innerhalb Deutschlands frei wählen.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




Kommentare