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Freizügigkeit

18. Aug.
1 Min. Lesezeit

Freizügigkeit bedeutet das Recht, Aufenthalt und Wohnsitz frei zu bestimmen und jederzeit zu ändern. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 262)


Beispiel: Eine Person aus Hamburg kann ohne besondere Erlaubnis nach München ziehen und dort ihren Wohnsitz nehmen. Sie kann ihren Wohnort also innerhalb Deutschlands frei wählen.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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