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Freizeitwirtschaft

18. Aug.
1 Min. Lesezeit

Die Freizeitwirtschaft umfasst Wirtschaftsbereiche, die Güter und Dienstleistungen für die Freizeitgestaltung anbieten. Dazu gehören Freizeitgüter (z. B. Sportausrüstung), Freizeitdienstleistungen (z. B. Kino, Restaurant oder Reisen) und die Freizeitinfrastruktur (z. B. Sportanlagen oder Verkehrsmittel). (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 260 ff.)


Beispiel: Eine Person gibt 200 € für einen Kinobesuch, ein Restaurantbesuch und eine Sportausrüstung aus. Die Unternehmen, die diese Freizeitangebote bereitstellen, gehören zur Freizeitwirtschaft.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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