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Freizeichnungsklausel

6. Sept.
1 Min. Lesezeit

Eine Freizeichnungsklausel ist eine Bestimmung in einem Vertrag, durch die ein Anbieter seine Haftung oder Leistung ausschließt, begrenzt oder von einer Bedingung abhängig macht. (vgl. Schneck 2018, S. 339 ff.)


Beispiel: Ein Verkäufer vereinbart: „Keine Gewähr für die Ware.“ Damit versucht er, seine Haftung für Mängel auszuschließen.


Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv

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