top of page
Das Bild zeigt einen Werbebanner von Amazon.

Freiwillige soziale Aufwendungen

Freiwillige soziale Aufwendungen sind freiwillige Leistungen des Unternehmens an Arbeitnehmer, etwa für Kantinen, Jubiläumszuwendungen oder betriebliche Altersversorgung, die, soweit sie während der Herstellung anfallen, nach § 255 Abs. 2 Satz 3 HGB wahlweise in die Herstellungskosten einbezogen oder als Aufwand erfasst werden können. (vgl. Roos 2024, S. 153)


Beispiel: Ein Unternehmen zahlt während der Produktionsphase freiwillige Jubiläumsprämien an Mitarbeiter. Diese Aufwendungen können wahlweise den Herstellungskosten zugerechnet oder sofort als Aufwand verbucht werden.


Roos, B. (2024): Grundlagen der Bilanzierung. 2. Auflage. München: UVK Verlag

Kommentare


bottom of page