Freiwillige soziale Aufwendungen
- Andreas Armster

- 2. Feb.
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Freiwillige soziale Aufwendungen sind freiwillige Leistungen des Unternehmens an Arbeitnehmer, etwa für Kantinen, Jubiläumszuwendungen oder betriebliche Altersversorgung, die, soweit sie während der Herstellung anfallen, nach § 255 Abs. 2 Satz 3 HGB wahlweise in die Herstellungskosten einbezogen oder als Aufwand erfasst werden können. (vgl. Roos 2024, S. 153)
Beispiel: Ein Unternehmen zahlt während der Produktionsphase freiwillige Jubiläumsprämien an Mitarbeiter. Diese Aufwendungen können wahlweise den Herstellungskosten zugerechnet oder sofort als Aufwand verbucht werden.
Roos, B. (2024): Grundlagen der Bilanzierung. 2. Auflage. München: UVK Verlag



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