top of page
Affiliate.png

Freistellungsbescheid

18. Aug.
1 Min. Lesezeit

Ein Freistellungsbescheid ist ein Steuerbescheid, durch den ein Steuerpflichtiger vollständig oder teilweise von der Zahlung einer Steuer befreit wird (§ 155 Abs. 1 Satz 3 AO). (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 260)


Beispiel: Ein gemeinnütziger Verein erfüllt die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung. Das Finanzamt stellt einen Freistellungsbescheid aus, durch den der Verein von bestimmten Steuern befreit wird.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

Kommentare


bottom of page