top of page
Affiliate.png

Freistellung zur Stellensuche

18. Aug.
1 Min. Lesezeit

Die Freistellung zur Stellensuche bedeutet, dass ein Arbeitnehmer nach der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses angemessene Zeit für die Suche nach einer neuen Arbeitsstelle erhält. Dabei wird der Lohn weitergezahlt (§ 629 BGB). (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 259 f.)


Beispiel: Ein Arbeitnehmer erhält eine Kündigung und sucht eine neue Stelle. Sein Arbeitgeber muss ihm dafür angemessene Zeit während der Arbeitszeit geben, damit er z. B. Vorstellungsgespräche wahrnehmen kann und ihn dafür weiterbezahlen.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

Kommentare


bottom of page