Freistellung
Die Freistellung von Betriebsratsmitgliedern sowie Mitgliedern der Jugendvertretung und Auszubildendenvertretung bedeutet, dass sie unter bestimmten Voraussetzungen von ihrer normalen Arbeit freigestellt werden, um ihre Aufgaben als Interessenvertretung wahrzunehmen. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 259)
Beispiel: Ein Betriebsratsmitglied muss an einer Betriebsratssitzung teilnehmen, die während seiner normalen Arbeitszeit stattfindet. Für diese Zeit wird es von seiner regulären Arbeit freigestellt, damit es seine Aufgaben im Betriebsrat erledigen kann.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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