Freihandelszone
- Andreas Armster

- 14. Apr.
- 1 Min. Lesezeit
Eine Freihandelszone ist ein Zusammenschluss mehrerer Länder, die untereinander keine Zölle erheben, aber gegenüber Drittstaaten eigene Zollsätze behalten. (vgl. Scheuring 1997, S. 100)
Beispiel: Zwischen den Mitgliedsländern der Europäischen Union gilt 0 % Zoll, aber ein Land erhebt auf Drittstaaten 5 %, ein anderes 12 %.
Scheuring, F. (1997): VWL für Berufsschulen. 5. Auflage. Wiesbaden: Gabler



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