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Freifinanzierter Wohnraum

18. Aug.
1 Min. Lesezeit

Freifinanzierter Wohnraum ist Wohnraum, der ohne öffentliche Förderung finanziert wurde und grundsätzlich an jeden vermietet werden kann. Für die Miete gilt als Obergrenze die ortsübliche Vergleichsmiete. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 257)


Beispiel: Ein Vermieter vermietet eine Wohnung ohne öffentliche Förderung. Die ortsübliche Vergleichsmiete beträgt 800 € monatlich. Die Miete darf sich grundsätzlich an dieser Vergleichsmiete orientieren. Wurde bisher eine deutlich niedrigere Miete verlangt, darf sie innerhalb von drei Jahren höchstens um 20 % erhöht werden (Kappungsgrenze).


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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