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Freier Warenverkehr

Autorenbild: Andreas ArmsterAndreas Armster

Freier Warenverkehr bedeutet, dass innerhalb der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) keine mengenmäßigen Importbeschränkungen für Waren erlaubt sind. Es gibt jedoch Ausnahmen, die greifen können, wenn nationale Sicherheitsinteressen oder Schutz von gewerblichen und kommerziellen Eigentumsrechten gefährdet sind. (vgl. Kolck/Lehmann/Strohmeier 2001, S. 162)


Beispiel: Ein Unternehmen, das in Deutschland problemlos elektronische Geräte nach Frankreich exportieren kann, ohne Mengenbeschränkungen oder Zölle zahlen zu müssen.


Kolck, G.; Lehmann, K.; Strohmeier, S. (2001): Volkswirtschaftslehre. In: Gartner, W. J. (Hrsg.): Fachbücher für Fachberater und Fachwirte: Der Immobilienfachwirt. Wien: Oldenbourg,

S. 162

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