top of page
AutorenbildAndreas Armster

Freier Personenverkehr

Freier Personenverkehr bezieht sich auf die Freizügigkeit von Arbeitnehmern, Rentnern, Studenten  innerhalb einer Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und umfasst auch die Niederlassungsfreiheit von Selbständigen. (vgl. Kolck/Lehmann/Strohmeier 2001, S. 162)


Beispiel: Ein deutscher Ingenieur kann problemlos in Frankreich arbeiten und leben, ohne spezielle Arbeitserlaubnis oder Aufenthaltsgenehmigung.


Kolck, G.; Lehmann, K.; Strohmeier, S. (2001): Volkswirtschaftslehre. In: Gartner, W. J. (Hrsg.): Fachbücher für Fachberater und Fachwirte: Der Immobilienfachwirt. Wien: Oldenbourg,

S. 162

bottom of page