Freier Personenverkehr bezieht sich auf die Freizügigkeit von Arbeitnehmern, Rentnern, Studenten innerhalb einer Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und umfasst auch die Niederlassungsfreiheit von Selbständigen. (vgl. Kolck/Lehmann/Strohmeier 2001, S. 162)
Beispiel: Ein deutscher Ingenieur kann problemlos in Frankreich arbeiten und leben, ohne spezielle Arbeitserlaubnis oder Aufenthaltsgenehmigung.
Kolck, G.; Lehmann, K.; Strohmeier, S. (2001): Volkswirtschaftslehre. In: Gartner, W. J. (Hrsg.): Fachbücher für Fachberater und Fachwirte: Der Immobilienfachwirt. Wien: Oldenbourg,
S. 162