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Freier Dienstvertrag

14. Okt.
1 Min. Lesezeit

Ein freier Dienstvertrag ist ein Vertrag nach §§ 611 ff. BGB, bei dem der Dienstverpflichtete selbstständig und eigenverantwortlich Dienstleistungen erbringt und dafür eine Vergütung erhält. (vgl. Janda/Pfeifer 2025, S. 125)


Beispiel: Ein Anwalt berät einen Mandanten rechtlich. Er arbeitet selbstständig und eigenverantwortlich und erhält dafür ein Honorar.


Janda, C.; Pfeifer, U. (2025): Wirtschaftsprivatrecht mit Fällen und Lösungen. 4. Auflage. München: UVK

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