Freier Dienstvertrag
Ein freier Dienstvertrag ist ein Vertrag nach §§ 611 ff. BGB, bei dem der Dienstverpflichtete selbstständig und eigenverantwortlich Dienstleistungen erbringt und dafür eine Vergütung erhält. (vgl. Janda/Pfeifer 2025, S. 125)
Beispiel: Ein Anwalt berät einen Mandanten rechtlich. Er arbeitet selbstständig und eigenverantwortlich und erhält dafür ein Honorar.
Janda, C.; Pfeifer, U. (2025): Wirtschaftsprivatrecht mit Fällen und Lösungen. 4. Auflage. München: UVK




Kommentare