Freie Wahl der Ausbildungsstätte
Die freie Wahl der Ausbildungsstätte bedeutet, dass alle Deutschen das Recht haben, ihre Ausbildungsstätte frei zu wählen. Für Ausländer kann sich dieses Recht aus internationalen Vereinbarungen ergeben. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 257)
Beispiel: Eine deutsche Person kann selbst entscheiden, ob sie ihre Ausbildung bei einem bestimmten Betrieb oder an einer anderen Ausbildungsstätte absolvieren möchte.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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