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Freie Wahl der Ausbildungsstätte

18. Aug.
1 Min. Lesezeit

Die freie Wahl der Ausbildungsstätte bedeutet, dass alle Deutschen das Recht haben, ihre Ausbildungsstätte frei zu wählen. Für Ausländer kann sich dieses Recht aus internationalen Vereinbarungen ergeben. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 257)


Beispiel: Eine deutsche Person kann selbst entscheiden, ob sie ihre Ausbildung bei einem bestimmten Betrieb oder an einer anderen Ausbildungsstätte absolvieren möchte.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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