top of page
Affiliate.png

Freie Erfindungen

20. Aug.
1 Min. Lesezeit

Freie Erfindungen sind Erfindungen, die ein Arbeitnehmer außerhalb seiner Arbeitsverpflichtung macht. Der Arbeitnehmer muss seinen Arbeitgeber darüber informieren und ihm die Erfindung anbieten. Gehört die Erfindung zum Arbeitsbereich des Arbeitnehmers, hat der Arbeitgeber innerhalb von 3 Monaten ein Vorrecht auf die Verwertung zu angemessenen Bedingungen, insbesondere gegen eine entsprechende Vergütung. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 212)


Beispiel: Ein Elektriker entwickelt in seiner Freizeit ein neues Werkzeug, das seine Arbeit im Betrieb erleichtert. Da er die Erfindung außerhalb seiner Arbeitsverpflichtung entwickelt hat, handelt es sich um eine freie Erfindung. Gehört die Erfindung zu seinem beruflichen Arbeitsbereich, muss er sie seinem Arbeitgeber anbieten, der innerhalb von drei Monaten entscheiden kann, ob er sie zu angemessenen Bedingungen verwerten möchte.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

Kommentare


bottom of page