Freie Berufswahl
Die freie Berufswahl bedeutet, dass alle Deutschen das Recht haben, ihren Beruf frei zu wählen. Für Ausländer kann sich dieses Recht aus internationalen Vereinbarungen ergeben. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 256)
Beispiel: Eine deutsche Person kann selbst entscheiden, ob sie Lehrerin, Handwerker oder Ingenieurin werden möchte. Sie darf ihren Beruf grundsätzlich frei wählen.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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