Freie Berufe
Freie Berufe sind selbstständig ausgeübte Berufe, die aufgrund besonderer fachlicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung erbracht werden. Freiberufler erzielen Einkünfte aus selbstständiger Arbeit und gelten steuerlich nicht als Gewerbetreibende. (vgl. Puke 2023, S. 114)
Beispiel: Ein selbstständiger Architekt plant und überwacht den Bau eines Wohnhauses. Da die Tätigkeit zu den freien Berufen gehört, erzielt er Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit und unterliegt grundsätzlich nicht der Gewerbesteuer.
Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag




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