Freie Arbeitsplatzwahl
Die freie Arbeitsplatzwahl bedeutet, dass alle Deutschen das Recht haben, ihren Arbeitsplatz frei zu wählen. Für Ausländer kann sich dieses Recht aus internationalen Vereinbarungen ergeben. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 256)
Beispiel: Eine deutsche Person kann selbst entscheiden, bei welchem Unternehmen sie arbeiten möchte, z. B. ob sie eine Stelle bei einem kleinen Handwerksbetrieb oder einem großen Unternehmen annimmt.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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