Fragerecht des Arbeitgebers
Das Fragerecht des Arbeitgebers bedeutet, dass ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer bzw. Bewerber nur Fragen stellen darf, an denen er im Hinblick auf das Arbeitsverhältnis ein berechtigtes Interesse hat. Dabei dürfen keine schutzwürdigen Interessen des Arbeitnehmers verletzt werden. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 256)
Beispiel: Bei einem Bewerbungsgespräch für eine Fahrerposition darf der Arbeitgeber nach Informationen fragen, die für die Eignung als Fahrer relevant sind. Private Fragen ohne Bezug zum Arbeitsverhältnis sind dagegen grundsätzlich nicht vom Fragerecht gedeckt.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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