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Frachtvertrag

17. Okt.
1 Min. Lesezeit

Ein Frachtvertrag ist ein Vertrag, bei dem sich der Frachtführer verpflichtet, Güter gewerbsmäßig zum Bestimmungsort zu transportieren und dort an den Empfänger abzuliefern (§ 407 HGB). (vgl. Janda/Pfeifer 2025, S. 231)


Beispiel: Ein Möbelgeschäft beauftragt ein Transportunternehmen, Möbel zu einem Kunden nach Berlin zu liefern. Das Transportunternehmen übernimmt den Transport und liefert die Möbel beim Kunden ab. Dafür erhält es eine vereinbarte Frachtvergütung.


Janda, C.; Pfeifer, U. (2025): Wirtschaftsprivatrecht mit Fällen und Lösungen. 4. Auflage. München: UVK

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