Fortgeführte Herstellungskosten
Fortgeführte Herstellungskosten entsprechen den ursprünglichen Herstellungskosten eines Vermögensgegenstands, vermindert um die bis zum jeweiligen Zeitpunkt angefallenen planmäßigen und außerplanmäßigen Abschreibungen. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 86)
Beispiel: Ein Unternehmen stellt eine Maschine für 200.000 € selbst her. Bis zum Bilanzstichtag wurden 50.000 € planmäßige Abschreibungen und 20.000 € außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Die fortgeführten Herstellungskosten betragen somit 130.000 € (200.000 € − 50.000 € − 20.000 €).
Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.
3. Auflage. Wiesbaden: Gabler




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