top of page
Affiliate.png

Fortgeführte Herstellungskosten

27. Sept.
1 Min. Lesezeit

Fortgeführte Herstellungskosten entsprechen den ursprünglichen Herstellungskosten eines Vermögensgegenstands, vermindert um die bis zum jeweiligen Zeitpunkt angefallenen planmäßigen und außerplanmäßigen Abschreibungen. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 86)


Beispiel: Ein Unternehmen stellt eine Maschine für 200.000 € selbst her. Bis zum Bilanzstichtag wurden 50.000 € planmäßige Abschreibungen und 20.000 € außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Die fortgeführten Herstellungskosten betragen somit 130.000 € (200.000 € − 50.000 € − 20.000 €).


Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.

3. Auflage. Wiesbaden: Gabler



Kommentare


bottom of page