Fortgeführte Anschaffungskosten
Fortgeführte Anschaffungskosten entsprechen den ursprünglichen Anschaffungskosten eines Vermögensgegenstands, vermindert um die bis zum jeweiligen Zeitpunkt vorgenommenen planmäßigen und außerplanmäßigen Abschreibungen. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 86)
Beispiel: Eine Maschine wird für 100.000 € angeschafft. Nach einigen Jahren wurden insgesamt 30.000 € planmäßige Abschreibungen und 10.000 € außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Die fortgeführten Anschaffungskosten betragen somit 60.000 € (100.000 € − 30.000 € − 10.000 €).
Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.
3. Auflage. Wiesbaden: Gabler




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