Form eines Rechtsgeschäfts
Die Form eines Rechtsgeschäfts beschreibt, wie eine Willenserklärung abgegeben werden muss. Grundsätzlich besteht Formfreiheit, bestimmte Rechtsgeschäfte unterliegen jedoch einem Formzwang, z. B. der Schriftform oder notariellen Beurkundung. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 255)
Beispiel: Ein Mietvertrag mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr muss schriftlich abgeschlossen werden. Die Vertragsparteien müssen die Vertragsurkunde unterschreiben.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




Kommentare