Form
Die Form ist die gesetzlich vorgeschriebene Art und Weise, wie bestimmte Rechtsgeschäfte abgeschlossen werden müssen, z. B. durch Schriftform oder notarielle Beurkundung. Sie dient vor allem der Beweissicherung und soll einen unbedachten Vertragsabschluss verhindern. (vgl. Schneck 2018, S. 339 ff.)
Beispiel: Beim Kauf eines Grundstücks ist eine notarielle Beurkundung erforderlich. Ohne die vorgeschriebene Form kommt das Rechtsgeschäft nicht wirksam zustande.
Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv




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