Forderungen gegen verbundene Unternehmen
- Andreas Armster

- 4. Feb.
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Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind Geldansprüche des bilanzierenden Unternehmens gegenüber Mutterunternehmen, Tochterunternehmen oder Schwesterunternehmen (§ 271 Abs. 2 HGB), unabhängig davon, ob sie aus Lieferungen und Leistungen oder z. B. aus Darlehen entstanden sind. (vgl. Roos 2024, S. 234 f.)
Beispiel: Ein Mutterunternehmen liefert Waren an seine Tochtergesellschaft auf Rechnung. Die Tochter hat noch nicht bezahlt.
Roos, B. (2024): Grundlagen der Bilanzierung. 2. Auflage. München: UVK Verlag



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